Eine geerbte Immobilie verkaufen
Das Erbe einer Immobilie ist mit vielen Gefühlen verbunden.
Meistens wird das Thema nach dem Tod eines geliebten Menschen relevant. In diesen Fällen gibt es oft vieles zu regeln und wenn dann noch ein Immobilienerbe hinzukommt, wird es besonders stressig. Daher ist so wichtig, einen guten Überblick über das Thema Erbschaft zu haben und zu wissen, über welche Angelegenheiten Erben sich Gedanken machen sollten.
Zu diesem Zweck haben wir Ihnen in diesem Ratgeber
wichtige Themen rund um das Thema Erbschaft
von Immobilien zusammengestellt.
Immobilie geerbt- Erbe annehmen oder ausschlagen?
Das Wichtigste zuerst:
Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über das mögliche Erbe, bevor Sie sich entscheiden, dieses anzunehmen. Es ist nicht möglich, nur einen Teil der Erbschaft anzunehmen. Informieren Sie sich daher genauestens über Schulden (zum Beispiel Hypotheken, Grundschulden usw.)
Hilfreiche Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie hier:
Gut zusammengefasst finden Sie hier Informationen zum Thema Erbe


Vermachen oder vererben?
Obwohl die Worte „vermachen“ und „vererben“ oft synonym verwendet wird, meinen sie im Kontext von Erbangelegenheiten doch zwei verschiedene Dinge. Bei einem Vermächtnis erhält der Begünstigte zwar einen Teil des Nachlasses, hat jedoch eine schwächere Rechtsstellung als Erben. Die Person, der etwas vermacht wurde, hat lediglich einen Anspruch, den er gegen den eigentlichen Erben geltend machen muss. Oft ist nicht ganz klar, ob der Verstorbene wirklich diese Form des Vererbens angestrebt hat oder ob die Formulierung schlicht nicht ideal war. In diesem Fall muss das Testament ausgelegt werden. Durch die unterschiedlichen Rechte und Pflichten, die mit einem vermachten oder vererbten Nachlass einhergehen, ist es wichtig, sich über die Unterschiede im Klaren zu sein und sich gegebenenfalls über die eigenen Ansprüche näher zu informieren.
Lassen Sie sich am besten von einem Immobilienmakler beraten, der mit Erbschaftsanliegen vertraut sind.
Inprex-Immo berät Sie gerne unverbindlich!
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Verkaufen, vermieten oder selber nutzen?
Wenn Sie das Erbe angenommen haben, müssen Sie sich zunächst einmal Gedanken um die künftige Nutzung machen. Was soll mit der Immobilie passieren? Vor allem, wenn es sich um das Elternhaus handelt, sind mit der Immobilie viele Gefühle und Erinnerung verbunden. Erben müssen sich Gedanken machen, ob sie bereit sind, sich dauerhaft von der Immobilie zu trennen. Falls ja, kann es ein guter Schritt sein, sich an einen Immobilienmakler zu wenden, der mit geerbten Immobilien vertraut ist und sie somit gut beraten kann.
Viele Erben entscheiden sich aber, eine Immobilie selbst zu nutzen. Bevor Sie sich für diese Option entscheiden, sollten Sie sich ausführlich über ausstehende Kosten (zum Beispiel durch notwendige Reparaturen und Sanierungen) informieren.
Falls eine Selbstnutzung nicht infrage kommt, Sie sich aber nicht dauerhaft von der Immobilie trennen wollen, ist eine Nutzung als Kapitalanlage vielleicht die richtige Option für Sie. Indem das Haus oder die Wohnung vermietet wird, können sie regelmäßige Einnahmen generieren, ohne verkaufen zu müssen.
Inprex-Immo ist bei all diesen Fragen gerne für Sie da!

Erbengemeinschaft
Etwas komplizierter wird das Ganze, wenn Sie nicht der alleinige Erbe sind. In dem Fall bilden Sie mit den anderen Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird in diesem Fall von allen Erben zusammen verwaltet. Demnach kann der einzelne Erbe nicht allein handeln. Diese Erbengemeinschaft löst sich auf, wenn eine Aufteilung des Erbes erfolgt.
Sie können Ihren Erbteil auch verkaufen. Hierfür brauchen Sie nicht die Einwilligung der Miterben.
Oft kommt es jedoch zur Aufteilung des Erbes. Am einfachsten ist es, wenn eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird. Falls diese nicht zustande kommt, kann es Notar eingeschaltet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema Erbengemeinschaft finden Sie hier.
Vererbte Immobilie verkaufen: Die Spekulationssteuer
Wenn es keinen Miterben gibt oder bereits eine Einigung erfolgt ist, können Sie Ihre vererbte Immobilie verkaufen. Wichtig ist, dass Sie auch hierbei nicht die Kosten aus dem Blick verlieren. Abgesehen von der Erbschaftssteuer gibt es eine weitere Steuer, über die Sie Bescheid wissen sollten:
Die Spekulationssteuer
Diese fällt an, wenn das Haus vor weniger als 10 Jahren gekauft wurde.
Ein Beispiel: Sie haben am 02.01.2021 von einer Tante ein Haus geerbt. Sie selbst hatte es am 01.01.2011 gekauft. Sie können das Haus demnach ohne Spekulationssteuer verkaufen.
Hätte sie es aber erst am 01.01.2012 gekauft, würde die Spekulationssteuer anfallen. In dem Fall bietet es sich an, noch ein Jahr abzuwarten und das Haus erst dann zu verkaufen, da dann die Spekulationssteuer entfällt.

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