Immobilien und Scheidungen
emotional und rechtlich nicht immer einfach
Scheidungen stellen für die meisten Menschen essenzielle Krisen dar.
Oft wird sich nicht nur über die zugrunde gegangene Beziehung und die Kinder gestritten, sondern auch um Wohneigentum.
Vor allem wenn es um das gemeinsame Zuhause geht, können solche Konflikte sehr emotional werden und sind nicht immer durch Kompromisse lösbar.
Was es zu beachten gibt, wenn Paare mit Immobilieneigentum sich scheiden lassen und welche Optionen Sie haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Immobilien gehören beiden Ehepartnern – oder doch nicht?
Viele Personen gehen davon aus, dass sie im Fall einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben. Ganz so einfach ist das aber nicht. Der sogenannte „Zugewinnausgleich“ regelt die Vermögensverhältnisse des Ehepaares. Nur „Zugewinne“, die innerhalb der Ehe entstanden sind, werden aufgeteilt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Immobilienwerte, die mit in die Ehe gebracht wurden, nicht aufgeteilt werden müssen. Es wird jedoch auch die Wertsteigerung berücksichtigt. Hat eine Immobilie, die mit in die Ehe gebracht wurde, innerhalb der Zeit als Ehepaar an Wert gewonnen, wird dieser Wert unter dem Paar aufgeteilt. Es ist also wichtig zu wissen, wem eine Immobilie gehört.
Eigentümer ist immer derjenige, der im Grundbuch steht. Sind Sie also alleiniger Eigentümer einer Immobilie, wird nur der Zugewinn aufgeteilt. Das bedeutet aber auch, dass Sie mögliche Kredite allein zurückzahlen müssen.
In vielen Fällen gehören Immobilien jedoch beiden Ehepartnern. Was es bei gemeinsamen Immobilien im Fall einer Scheidung zu beachten gibt, erklären wir Ihnen im folgenden Text.
Falls Sie ansonsten noch Fragen zum Thema Immobilienverkauf haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich!


Trennung oder Scheidung?
Zunächst einmal ist es wichtig, zwischen Trennung und Scheidung zu unterscheiden. Vor der Scheidung leben Paare zunächst einmal in einer Trennungsphase. Während dieser Phase verändert sich, zumindest beim Thema Immobilien, erst einmal nichts. Nur in Ausnahmefällen kann einer der Ehepartner gezwungen werden auszuziehen. Dies ist nur möglich, wenn es sich um Härtefälle (beispielsweise bei körperlicher Gewalt) handelt. In den meisten Fällen wird schon während der Trennungsphase ein Kompromiss getroffen. In diesem Fall zieht einer der Ehepartner aus oder aber beide ziehen aus und verkaufen die Immobilie.
Gemeinsame Immobilien
nach der Scheidung
Im Zweifel entscheidet das Gericht
Konnte sich die Parteien bis zur Scheidung nicht einigen, weil beide weiterhin in der Immobilie wohnen möchten, muss ein Gericht individuell entscheiden, wem das Wohnrecht zugesprochen wird. Wenn das Paar Kinder hat, wird dieses Recht meistens demjenigen gewährt, bei dem die Kinder leben. Oft kann jedoch aber eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien einverstanden sind. Am einfachsten ist es, wenn gemeinsame Immobilien verkauft werden. In diesem Fall kann das Geld aus dem Verkauf problemlos aufgeteilt werden. Eine andere Option ist, dass ein Partner den anderen auszahlt. In diesem Fall können jedoch Streitigkeiten über den Wert der Immobilie entstehen. Sie sollten daher den Wert unbedingt von einem unabhängigen Gutachter bestimmten lassen. So kann oft verhindert werden, dass sich eine Partei hinsichtlich des Preises hintergangen fühlt.
Teilungsversteigerung als letzte Option
Kann keinerlei Einigung über die Immobilie erfolgen, kommt es oft zur Teilungsversteigerung. Diese kann von einem der Eigentümer beantragt werden. Dafür braucht es nicht die Zustimmung des anderen Eigentümers. Diese Option sollte jedoch die letzte Möglichkeit sein, die ausgeschöpft wird. Zum einen, weil der erzielte Preis oft nicht dem Wert entspricht, der auf dem freien Markt hätte erzielt werden können, und zum anderen entstehen durch den Prozess nicht unerhebliche Kosten. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich um eine Einigung zu bemühen. Dies kann sehr herausfordernd sein, da Scheidungen fast immer mit starken Gefühlen und Verletzungen einhergehen. Dennoch ist es in den meisten Fällen für beide Parteien besser, wenn es eine möglichst unkomplizierte Einigung gibt.
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